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Pflegerische & hauswirtschaftliche Versorgung

Zwei Stränge. Ein Dienst.

Der Mensch und seine Wohnung gehören zusammen. Deshalb übernehmen wir beides — ohne zweiten Anbieter, ohne zweite Terminabsprache, ohne zweite Rechnung.

Blick in eine aufgeräumte Küche mit frisch gefalteten Handtüchern

Warum beides zusammengehört

Eine gepflegte Person in einer ungepflegten Wohnung ist nur halb versorgt.

Viele Dienste machen entweder Pflege oder Haushalt. Wir machen beides, weil das eine ohne das andere nicht funktioniert — und weil dieselbe Person, die dich wäscht, auch merkt, dass der Kühlschrank leer ist.

Pflegekraft kümmert sich um eine ältere Person in ihrer Wohnung

Strang A · Pflegerisch

Der Mensch

  • Körperpflege am Morgen und am Abend

    Waschen, duschen, Zähne, Haare, Hautpflege — in dem Tempo, das du brauchst.

  • Betreuung nach § 45b

    Vorlesen, spazieren, erzählen, erinnern. Besonders bei Demenz die wichtigste Stunde der Woche.

  • Begleitung außer Haus

    Zum Arzt, zur Apotheke, zum Amt, zum Friedhof — hin, dabei und wieder zurück.

  • Verhinderungspflege

    Wenn die Tochter mal eine Woche wegfährt, übernehmen wir ihren Teil. Dafür gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.

Frisch gefaltete Handtücher in einer aufgeräumten Küche

Strang B · Hauswirtschaftlich

Die Wohnung

  • Reinigen, was benutzt wird

    Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer. Kein Frühjahrsputz — sondern das, was den Alltag würdig hält.

  • Wäsche und Betten

    Waschen, aufhängen, zusammenlegen, Bett frisch beziehen. Auch Inkontinenzwäsche, ohne dass jemand rot wird.

  • Einkaufen und Kochen

    Nach Liste oder nach Absprache. Eine warme Mahlzeit, die schmeckt, statt einer, die geliefert wird.

  • Ordnung im Papierkram

    Post sortieren, an Termine erinnern, Rezepte abholen. Kleinigkeiten, die sonst zum Berg werden.

Beides aus einer Hand. Ein Ansprechpartner, ein Plan, eine Abrechnung.

Und wer zahlt das?

Drei Töpfe, aus denen Hauswirtschaft bezahlt wird.

131 €

im Monat

Entlastungsbetrag § 45b

Steht dir schon ab Pflegegrad 1 zu und verfällt, wenn du ihn nicht nutzt. Genau dafür gedacht: Hauswirtschaft, Betreuung, Entlastung.

796–2.299 €

im Monat

Pflegesachleistung § 36

Ab Pflegegrad 2. Damit lässt sich neben der Körperpflege auch hauswirtschaftliche Versorgung abrechnen.

3.539 €

im Jahr

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Seit Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag. Wenn pflegende Angehörige ausfallen oder Urlaub brauchen — ab Pflegegrad 2, stunden- oder tageweise.

Gesetzliche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung nach SGB XI, Stand 2026. Angaben ohne Gewähr — verbindlich ist der Bescheid deiner Pflegekasse.

Erzähl uns, was bei euch liegen bleibt.

Das Erstgespräch bei dir zu Hause kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wir schauen uns die Lage an und sagen dir ehrlich, was geht.