Leistungen
Alles, was wir dir abnehmen können.
Von der Morgenpflege bis zum Verbandwechsel, vom Einkauf bis zur Begleitung zum Arzt. Was davon du brauchst, entscheidest du — nicht ein Katalog.

Drei Bereiche
Pflege, Haushalt, Übergang. Wir sind für alle drei zuständig.
Leistungskatalog & Kosten
Der ganze Katalog. Ohne Kleingedrucktes.
Jede Position mit dem Kostenträger daneben — damit du auf einen Blick siehst, wer sie bezahlt. Im Erstgespräch stellen wir daraus deinen Plan zusammen und rechnen vorher aus, was am Ende übrig bleibt.
Körperbezogene Pflege
Alles am Körper. Läuft ab Pflegegrad 2 über die Pflegesachleistung der Pflegekasse.
- Pflegekasse · § 36
Kleine Pflege am Morgen oder Abend
Waschen am Waschbecken, Mund- und Zahnpflege, Hautpflege, An- und Auskleiden.
- Pflegekasse · § 36
Große Pflege am Morgen oder Abend
Wie klein, zusätzlich Duschen oder Baden, Haarwäsche, Rasur, Nagelpflege.
- Pflegekasse · § 36
Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
Transfer aus dem Bett, Anziehen von Stützstrümpfen, sicherer Stand.
- Pflegekasse · § 36
Lagern und Betten
Regelmäßiges Umlagern zur Dekubitus-Prophylaxe, Bett frisch beziehen.
- Pflegekasse · § 36
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Essen anreichen, Trinken anbieten, Trink- und Essprotokoll führen.
- Pflegekasse · § 36
Toilettengang und Inkontinenzversorgung
Begleitung zur Toilette, Wechsel von Vorlagen, Intimpflege, Hautschutz.
Behandlungspflege
Was der Arzt verordnet. Zahlt die Krankenkasse — dafür brauchst du keinen Pflegegrad.
- Krankenkasse · § 37
Medikamentengabe und Wochenbox richten
Tabletten stellen, kontrollieren, verabreichen, Bestand im Blick behalten.
- Krankenkasse · § 37
Injektionen (s. c. / i. m.)
Zum Beispiel Insulin oder Heparin, nach ärztlicher Verordnung.
- Krankenkasse · § 37
Blutzucker-Kontrolle
Messung, Dokumentation, Rückmeldung an die Hausarztpraxis.
- Krankenkasse · § 37
Blutdruck- und Pulskontrolle
Messung, Verlaufskontrolle, Meldung bei Auffälligkeiten.
- Krankenkasse · § 37
Verbandwechsel, klein
Versorgung kleiner Wunden, Wunddokumentation mit Foto.
- Krankenkasse · § 37
Verbandwechsel, groß / moderne Wundversorgung
Chronische Wunden, Dekubitus, Ulcus cruris — nach Wundstandard.
- Krankenkasse · § 37
Kompressionsstrümpfe oder -verbände
An- und Ausziehen, Hautkontrolle, Wechsel des Verbands.
- Krankenkasse · § 37
Katheter- und Stomaversorgung
Wechsel, Spülung, Hautschutz, Materialverwaltung.
Hauswirtschaft, Betreuung & Entlastung
Der Alltag drumherum. Läuft über die Sachleistung oder über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
- Pflegekasse · § 36 / § 45b
Hauswirtschaftliche Versorgung
Wohnung reinigen, Wäsche waschen und bügeln, Müll, Betten beziehen.
- Entlastungsbetrag · § 45b
Einkaufen und Besorgungen
Einkauf nach Liste, Apotheke, Rezepte abholen, Abrechnung belegt.
- Pflegekasse · § 36 / § 45b
Zubereiten einer warmen Mahlzeit
Kochen in deiner Küche, nach deinem Geschmack, mit Rücksicht auf Diäten.
- Entlastungsbetrag · § 45b
Betreuung und Entlastung (§ 45b)
Vorlesen, Spazieren, Gesellschaft, Demenzbegleitung — über den Entlastungsbetrag abrechenbar.
- Entlastungsbetrag · § 45b
Begleitung außer Haus
Arzttermin, Behörde, Friseur, Friedhof — hin, dabei, zurück.
- Pflegekasse · § 39
Verhinderungspflege
Stundenweise oder tageweise Vertretung, wenn Angehörige ausfallen.
Beratung
Der Teil, für den du nichts bezahlst — weder du noch deine Kasse rechnet ihn dir an.
- kostenlos
Erstgespräch bei dir zu Hause
Wir kommen vorbei, hören zu, schauen uns die Wohnung an und sagen ehrlich, was nötig ist.
- Pflegekasse · § 37.3
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflicht für alle, die Pflegegeld beziehen — wird vollständig von der Pflegekasse bezahlt.
- kostenlos
Hilfe bei Antrag und Pflegegrad
Antrag ausfüllen, Pflegetagebuch, Vorbereitung auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst.
Die Vergütungen ambulanter Pflegeleistungen sind im Landesrahmenvertrag NRW geregelt und werden direkt mit der Pflege- bzw. Krankenkasse abgerechnet. Wir rechnen dir vorher schriftlich aus, was darüber hinaus übrig bleibt.
Und wer zahlt das?
Fast alles davon zahlt nicht ihr.
Körperbezogene Pflege und Hauswirtschaft laufen ab Pflegegrad 2 über die Pflegesachleistung deiner Pflegekasse. Behandlungspflege — Spritzen, Verbände, Medikamente — verordnet der Arzt, gezahlt wird sie von der Krankenkasse.
Betreuung und Entlastung lassen sich über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat abrechnen, den es schon ab Pflegegrad 1 gibt. Wir rechnen direkt mit den Kassen ab — du unterschreibst einmal und bekommst den Rest schriftlich.

Sprich einmal mit uns. Danach weißt du mehr.
Das Erstgespräch bei dir zu Hause kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wir schauen uns die Lage an und sagen dir ehrlich, was geht.
